Frühstudium

Anforderungen/Aufnahmekriterien Frühstudium

In den Hauptfachbereichen A, B und C sind Aufnahmeprüfungen zu absolvieren.

  • Zur Aufnahmeprüfung im Fach A sind Stücke in freier Werkwahl aus verschiedenen Stilepochen vorzubereiten.
  • Dauer des eingereichten Programms: 20-30 Minuten; Spielzeit in der Aufnahmeprüfung: ca. 15 Minuten.
    Auswendiger Vortrag ist erwünscht.
  • Bei der Aufnahme ins Frühstudium wird für die Gesamtbewertung das Hauptfach A (Instrument oder Gesang oder Komposition) doppelt gewichtet.
  • In den Hauptfächern B und C (Musiktheorie und Rhythmische Erziehung) findet eine gemeinsame mündliche Aufnahmeprüfung mit schriftlichen Anteilen statt – Dauer: 10 bis 15 Minuten.
  • Es soll das musikalische Potential und die voraussichtliche Entwicklungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerberin durch individuelle Aufgabenstellungen beurteilt werden.

Informationen für ausländische BewerberInnen:

  • Ausländische BewerberInnen dürfen bei Studienbeginn nicht älter als 14 Jahre sein.
  • Unter 16-jährige Bewerber*innen müssen zwingend mit einem Elternteil vor Ort zusammenleben.
  • Im Rahmen der Aufnahmeprüfung muss eine Sprachprüfung auf dem B2-Niveau nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (schriftlicher und mündlicher Test) abgelegt werden.

Die Abschlusstests im VIFF können nicht als Aufnahmeprüfung zum Frühstudium gewertet werden.

Nähere Informationen zu den Anforderungen in der IFF-Aufnahmeprüfung in den Hauptfächern B + C (Musiktheorie + Rhythmische Erziehung) liegen als Download vor.

 

Zuletzt bearbeitet: 07.01.2023

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