Vorklasse (VIFF)

Anforderungen/Aufnahmekriterien VIFF

Vorbemerkung: Die Vorklasse des Instituts zur Früh-Förderung musikalisch Hochbegabter (VIFF) ist nicht gedacht für Kinder, die noch Anfänger auf ihrem Instrument sind.  

Instrument: Im instrumentalen Bereich (Hauptfach A) wird eine bereits eindeutig erkennbare Vertrautheit mit dem Instrument bis fortgeschrittene Leistungsfähigkeit erwartet. Da das VIFF die Vorklasse des Studiengangs „Frühstudium Musik“ der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover darstellt, soll die Option auf die spätere Ausübung eines Musikerberufes gegeben, zumindest nicht ausgeschlossen, sein. Das Repertoire des Aufnahmetests soll aus „leichter“ bis „mittelschwerer“ Literatur bestehen. Die Qualität des Vortrags hat Vorrang vor dem Schwierigkeitsgrad.

Zur Aufnahmeprüfung im Fach A sind Stücke in freier Werkwahl in verschiedenen Stilen erwünscht - Spielzeit ca. 10 Minuten.


Theorie: (Hauptfach B) Zum Zeitpunkt des Aufnahmetests werden noch keine musiktheoretischen Kenntnisse erwartet. Es gilt hier, das Potenzial zu beurteilen. Mündliche Hörübungen mit Intervallen (nacheinander und gleichzeitig angeschlagene Klänge), Dreiklängen, Bestimmung der Tongeschlechter stehen im Mittelpunkt des Tests.

Ggf. kann Nachsingen die verbale Lösung von Aufgaben ersetzen. Allerdings soll individuell geprüft werden, d. h. es sollen auch weitergehende Aufgaben gestellt werden und die Art des Gehörs festgestellt werden (absolut/relativ). Diese Zusatzaufgaben entscheiden nicht über Aufnahme oder Ablehnung, sondern dienen ausschließlich einer besseren Einordnung des Bewerbers/der Bewerberin, auch mit dem Ziel einer späteren, möglichst sinnvollen Zusammenstellung von Gruppen.  


Rhythmus: (Hauptfach C) Es werden in einem mündlichen Test leichte metrisch-rhythmische Aufgaben gestellt, wie z. B. Nachklatschen oder Nachsprechen eines Rhythmus’ in Bezug auf ein Metrum.
 

Informationen für ausländische BewerberInnen:

  • Bewerber*innen müssen zwingend mit einem Elternteil vor Ort zusammenleben.
  • Im Rahmen der Aufnahmeprüfung muss eine Sprachprüfung auf dem B2-Niveau nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (schriftlicher und mündlicher Test) abgelegt werden.
 

Zuletzt bearbeitet: 26.04.2023

Zum Seitenanfang